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Impressumspflicht: Was auf jede geschäftliche Website gehört

· Philipp Klose · Recht und Pflichten · 2 Min. Lesezeit

Das Impressum ist die unscheinbarste Seite Ihrer Website – und die, bei der Fehler am schnellsten teuer werden. Wer geschäftlich auftritt, ist in Deutschland zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Dieser Beitrag erklärt in Ruhe, was hineingehört, ohne Rechtsberatung ersetzen zu wollen.

Dieser Text ist eine allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung. Im Zweifel klärt ein Fachanwalt Ihren konkreten Fall.

Warum das Impressum Pflicht ist

Nahezu jede geschäftlich genutzte Website braucht ein Impressum – auch die kleine Seite eines Einzelunternehmers, auch eine reine Visitenkarten-Seite ohne Shop. Die Pflicht ergibt sich aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (früher Telemediengesetz). Fehlt das Impressum oder ist es unvollständig, drohen kostenpflichtige Abmahnungen – oft von Mitbewerbern.

Was in der Regel hineingehört

Der genaue Umfang hängt von der Rechtsform ab. Für einen typischen kleinen Betrieb sind das üblicherweise:

  • Name und Anschrift. Bei Einzelunternehmern der vollständige Vor- und Nachname, keine reine Firmenbezeichnung. Ein Postfach genügt nicht – es braucht eine ladungsfähige Anschrift.
  • Kontakt. Eine E-Mail-Adresse und ein weiterer schneller Kontaktweg. Eine Telefonnummer ist gängig, aber nicht in jedem Fall zwingend – ein zügig beantwortetes Kontaktformular kann genügen.
  • Rechtsform und Vertretung bei Gesellschaften (GmbH, UG usw.), inklusive Handelsregister und Registernummer.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden. Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt und keine hat, muss auch keine angeben.
  • Aufsichtsbehörde oder Kammer bei erlaubnispflichtigen oder verkammerten Berufen (etwa Handwerk, Heilberufe, Rechtsberatung).

Impressum ist nicht Datenschutz

Ein häufiges Missverständnis: Impressum und Datenschutzerklärung sind zwei verschiedene Pflichtseiten mit verschiedenen Aufgaben.

  • Das Impressum sagt, wer hinter der Seite steht.
  • Die Datenschutzerklärung sagt, welche Daten die Seite verarbeitet und warum – Pflicht nach der DSGVO, sobald überhaupt Daten verarbeitet werden, und das tut praktisch jede Website.

Beide gehören auf jede geschäftliche Seite, jeweils über einen klar erreichbaren Link, üblicherweise im Fußbereich.

Ein praktischer Nebeneffekt sauberer Technik

Datenschutzerklärungen werden vor allem dann lang und heikel, wenn eine Seite viele externe Dienste einbindet – Tracking-Werkzeuge, eingebettete Schriften von fremden Servern, Karten- und Video-Dienste. Jeder davon verarbeitet Daten und muss erklärt werden. Eine schlank gebaute Seite, die solche Dritt-Dienste vermeidet, macht die Datenschutzerklärung deutlich kürzer – und die ganze Seite datensparsamer. Das ist einer der stillen Vorteile einer aufgeräumten, statischen Website.

Was Sie mitnehmen sollten

Impressum und Datenschutz sind kein Beiwerk, sondern Pflicht – und beide sollten von Anfang an korrekt stehen. Wenn wir eine Seite bauen, gehören saubere, vollständige Rechtsseiten selbstverständlich dazu. Die endgültige juristische Prüfung Ihres konkreten Falls bleibt Sache eines Anwalts, aber das Gerüst steht von Beginn an richtig.

Unsicher, ob Ihre aktuelle Seite die Pflichtangaben sauber führt? Der kostenlose Website-Check sieht nach, ob Impressum und Datenschutzerklärung überhaupt erreichbar sind – das ersetzt keine juristische Prüfung, deckt aber den häufigsten Fall auf: die Seite fehlt oder ist nicht verlinkt. Oder schreiben Sie uns, dann schauen wir es uns an.

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